Seit vielen Jahren hält die Niedrigzins-Phase nun schon an. Ein Ende können Experten zwar nicht absehen, aber ein Anstieg der Zinsen im Euro-Raum scheint derzeit wahrscheinlicher als eine weitere Zinssenkung. In den USA ist die Talsohle bei den Zinsen offenbar schon durchschritten. Wer für seine Altersversorgung spart, wird sich über diese Aussichten freuen. Wer dagegen plant, in einigen Jahren Schulden zu machen, zum Beispiel für den Bau oder Erwerb einer Immobilie, sieht seinen Traum dagegen in Gefahr. Aber es gibt eine Chance, das aktuell günstige Zinsniveau in die Zukunft zu retten. Wie das geht, erklären die Experten von DarlehenVergleich.net:
Jetzt Vertrag abschließen, Geld erst in fünf Jahren
Forward-Darlehen heißt die Finanzkonstruktion, die der Kreditvermittler Dr. Klein & Co. AG vor mehr als zwanzig Jahren zunächst für kommunale Kreditnehmer entwickelt hat, die aber sehr schnell auch das Interesse privater Bauherren und Hauskäufer fand. Übersetzten lässt sich der Fachbegriff sinngemäß mit „zukünftiger Kredit“. Er wird in Zeiten genommen, in denen Kreditinteressenten mit einem Zinsanstieg rechnen. Der Kreditvertrag wird heute geschlossen, die Kreditsumme wird aber erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt. Üblich sind Vorlaufzeiten von bis zu fünf Jahren. Bei einem echten Forward-Darlehen beginnt die vereinbarte Zinsbindungsfrist erst mit dem Auszahlungszeitpunkt – nur so lassen sich die Zinsen wirklich langfristig sichern. Nun kennen aber auch Kreditgeber die Marktsituation. Erwarten sie ebenfalls steigende Zinsen, berechnen sie einen Aufschlag auf den aktuellen Marktzins. Das Forward-Darlehen ist also gewissermaßen eine Wette darauf, wie stark der Zins tatsächlich steigt. Je stärker, desto größer ist der Vorteil des Kreditnehmers.
Wenn sich Pläne ändern
In einem Zeitraum von mehreren Jahren kann viel passieren – nicht nur Zinsen ändern sich. Was geschieht, wenn der Arbeitsplatz verloren geht, eine ernste Erkrankung oder ein Scheitern der Ehe die Immobilien-Pläne zunichtemacht? Die kreditgebende Bank wird Ihnen das Forward-Darlehen zum vereinbarten Zeitpunkt sicher nicht aufdrängen, schon gar nicht, wenn das Risiko eines Forderungsausfalls durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit steigt, während gleichzeitig die beabsichtigte Sicherung durch Grundschuld oder Hypothek nicht möglich ist. Die Bank wird aber eine Entschädigung verlangen für den entgangenen Gewinn, den sie aus dem Darlehensvertrag gehabt hätte. Diese sogenannte Nichtabnahmeentschädigung kann wie die Vorfälligkeitsentschädigung bei früherer Tilgung berechnet werden, nämlich in einer Höhe von 1 % der Kreditsumme. Eine gesetzlich geregelte Limitierung gibt es aber nicht. Abweichende Pauschalentschädigungen sind also grundsätzlich zulässig.